AGB und Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Buchung von Kursen, Veranstaltungen, Workshops und sonstigen Angeboten der vhs Glücksburg, Schulweg 1, 24960 Glücksburg, nachfolgend „vhs“ genannt.
Sie gelten auch für Buchungen, die über die Website der vhs und den dort eingesetzten Online-Shop erfolgen.
Soweit in diesen AGB aus Gründen der besseren Lesbarkeit eine bestimmte grammatische Form verwendet wird, gelten die Regelungen für alle Geschlechter sowie für juristische Personen gleichermaßen.
Studienreisen, Exkursionen oder sonstige Angebote, bei denen ausdrücklich ein Dritter als Veranstalter und Vertragspartner benannt wird, sind keine Veranstaltungen der vhs. In diesen Fällen vermittelt die vhs lediglich die Teilnahme. Vertragspartner ist der jeweils genannte Veranstalter.
Rechtsgeschäftliche Erklärungen, insbesondere Anmeldungen, Kündigungen, Rücktritte und Widerrufe, können in Textform erfolgen, zum Beispiel per E-Mail, über das Online-Formular der vhs oder schriftlich per Post, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
2. Angebote und Vertragsschluss
Die Darstellung von Kursen, Veranstaltungen und sonstigen Angeboten auf der Website, im Programmheft, in Aushängen oder in Preislisten stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Buchung.
Mit dem Absenden der Bestellung über den Online-Shop gibt die Kundin oder der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Veranstaltungsvertrags ab.
Vor dem Absenden der Bestellung können Eingabefehler erkannt und korrigiert werden, indem die Kundin oder der Kunde im Bestellprozess zu den vorherigen Schritten zurückkehrt und die Angaben ändert.
Die Kundin oder der Kunde erhält nach Eingang der Bestellung zunächst eine automatisch erzeugte Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar.
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die vhs die Buchung ausdrücklich per E-Mail bestätigt. In dieser Buchungsbestätigung erhält die Kundin oder der Kunde auch die Bankverbindung der vhs, den zu zahlenden Betrag sowie gegebenenfalls einen Verwendungszweck.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
Der Vertragstext wird von der vhs gespeichert. Die Kundin oder der Kunde kann die Bestelldaten sowie diese AGB während des Bestellvorgangs über die Druckfunktion des Browsers speichern oder ausdrucken. Eine Kopie der Vertragsinformationen kann zudem bei der vhs per E-Mail angefordert werden.
3. Vertragspartner und teilnehmende Personen
Vertragliche Rechte und Pflichten entstehen zwischen der vhs und der Person, die die Buchung vornimmt. Diese Person wird nachfolgend „Vertragspartnerin“ beziehungsweise „Vertragspartner“ genannt.
Die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner kann die Teilnahme für eine andere Person buchen. In diesem Fall ist die teilnehmende Person bei der Anmeldung namentlich zu benennen, soweit dies im Buchungsprozess vorgesehen oder für die Durchführung erforderlich ist.
Eine Änderung der teilnehmenden Person ist nur mit Zustimmung der vhs möglich. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden.
Für die teilnehmende Person gelten alle Regelungen dieser AGB entsprechend.
Die Teilnahme kann von persönlichen, fachlichen, gesundheitlichen oder sachlichen Voraussetzungen abhängig gemacht werden, sofern diese bei der jeweiligen Veranstaltung angegeben sind oder sich aus deren Art ergeben.
4. Preise, Zahlung und Zahlungsfrist
Die Höhe des Teilnahmeentgelts, der Veranstaltungstermin, die Dauer, der Veranstaltungsort sowie gegebenenfalls erforderliche Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus der jeweiligen Kurs- oder Veranstaltungsbeschreibung auf der Website oder in anderen aktuellen Ankündigungen der vhs.
Kostenlose Angebote sind als solche gekennzeichnet.
Die Zahlung erfolgt nicht unmittelbar über den Online-Shop. Nach Vertragsabschluss erhält die Kundin oder der Kunde per E-Mail eine Buchungsbestätigung mit der Bankverbindung der vhs, dem zu zahlenden Betrag und gegebenenfalls einem Verwendungszweck.
Das Teilnahmeentgelt ist innerhalb von zehn Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung ohne Abzug per Banküberweisung zu zahlen, sofern in der Buchungsbestätigung keine abweichende Zahlungsfrist angegeben ist.
Bei kurzfristigen Buchungen kann die vhs eine kürzere Zahlungsfrist festlegen. Darauf wird in der Buchungsbestätigung ausdrücklich hingewiesen.
Die Teilnahmeberechtigung besteht grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang. Hiervon kann die vhs im Einzelfall abweichen.
Geht die Zahlung nicht fristgerecht ein, kann die vhs die Vertragspartnerin oder den Vertragspartner unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Zahlung auffordern. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann die vhs vom Vertrag zurücktreten und den Platz anderweitig vergeben.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche der vhs bleiben unberührt.
5. Organisatorische Änderungen
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Dozentin oder einen bestimmten Dozenten durchgeführt wird. Dies gilt auch dann, wenn eine Veranstaltung unter Nennung einer bestimmten Person angekündigt wurde, es sei denn, die Durchführung durch diese Person ist ausdrücklich als wesentlicher Vertragsbestandteil vereinbart worden.
Die vhs darf aus sachlichem Grund und in für die Vertragspartnerin oder den Vertragspartner zumutbarem Umfang Änderungen hinsichtlich Veranstaltungsort, Raum, Uhrzeit oder Dozentin beziehungsweise Dozent vornehmen.
Muss eine einzelne Unterrichts- oder Veranstaltungseinheit aus Gründen ausfallen, die die vhs nicht zu vertreten hat, etwa wegen Erkrankung der Dozentin oder des Dozenten, kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch auf Nachholung besteht nicht.
Kann eine ausgefallene Veranstaltungseinheit nicht nachgeholt werden, gelten die Regelungen über Rücktritt und Kündigung durch die vhs entsprechend.
An gesetzlichen Feiertagen und kirchlichen Feiertagen finden Veranstaltungen grundsätzlich nicht statt, sofern in der jeweiligen Ankündigung nichts Abweichendes angegeben ist.
6. Rücktritt und Kündigung durch die vhs
Die Mindestteilnehmendenzahl ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsankündigung. Ist keine Mindestteilnehmendenzahl angegeben, beträgt sie zehn Personen.
Wird die Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht, kann die vhs bis zum fünften Tag vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Teilnahmeentgelte werden in diesem Fall vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche der Vertragspartnerin oder des Vertragspartners bestehen nicht.
Die vhs kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. Dies kann insbesondere bei Erkrankung oder Ausfall der Dozentin beziehungsweise des Dozenten, bei höherer Gewalt oder bei behördlichen Anordnungen der Fall sein.
Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall anteilig erstattet, soweit die Veranstaltung nicht durchgeführt wurde. Dies gilt nicht, wenn die bereits erbrachte Leistung für die Vertragspartnerin oder den Vertragspartner trotz eines Teilnehmendenausfalls noch sinnvoll nutzbar ist und die anteilige Abrechnung zumutbar ist.
Die vhs informiert die Vertragspartnerin oder den Vertragspartner möglichst unverzüglich über den Rücktritt, die Kündigung oder eine wesentliche Änderung. Erstattungen erfolgen spätestens innerhalb von vierzehn Tagen nach der entsprechenden Mitteilung, sofern die erforderlichen Kontodaten vorliegen.
Die vhs kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Erheblicher Störung des Unterrichts oder Veranstaltungsablaufs trotz vorheriger Abmahnung.
- Beleidigungen, Bedrohungen oder sonstigen Ehrverletzungen gegenüber Dozentinnen, Dozenten, Mitarbeitenden oder anderen Teilnehmenden.
- Diskriminierung von Personen, insbesondere wegen Alter, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung, Hautfarbe, Herkunft, Religion oder Weltanschauung.
- Missbrauch einer Veranstaltung für parteipolitische, extremistische oder weltanschauliche Agitation.
- Erheblichen Verstößen gegen die Hausordnung oder Sicherheitsanweisungen.
- Gefährdung anderer Teilnehmender, Dozentinnen, Dozenten oder Mitarbeitender.
Statt einer Kündigung kann die vhs die betreffende Person auch von einzelnen Veranstaltungseinheiten ausschließen. Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesen Fällen grundsätzlich nicht, soweit die vhs den Kündigungs- oder Ausschlussgrund nicht zu vertreten hat.
7. Rücktritt, Kündigung und Widerruf durch Kundinnen und Kunden
Liegt ein Mangel vor, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, muss die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner die vhs unverzüglich informieren und ihr eine angemessene Gelegenheit geben, den Mangel zu beseitigen.
Wird der Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nicht beseitigt, kann die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
Eine Kündigung ist außerdem möglich, wenn die Teilnahme aufgrund einer von der vhs vorgenommenen organisatorischen Änderung unzumutbar wird. In diesem Fall wird das Entgelt anteilig nach dem Verhältnis der durchgeführten Einheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet, sofern die bisher erbrachte Leistung für die Vertragspartnerin oder den Vertragspartner einen Wert hat.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht bleibt unberührt. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular sind auf der Website der vhs gesondert verfügbar.
8. Haftung
Schadensersatzansprüche gegen die vhs sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der vhs auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Wertsachen, Garderobe, Technik oder persönliche Arbeitsmaterialien, haftet die vhs nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9. Schlussbestimmungen
Die Aufrechnung gegen Ansprüche der vhs ist nur zulässig, wenn der Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder entscheidungsreif ist.
Die Abtretung von Ansprüchen gegen die vhs ist nur mit deren vorheriger Zustimmung zulässig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem die Verbraucherin oder der Verbraucher ihren beziehungsweise seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: September 2026
